Nach § 20 der BaySchO können Schüler in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Dafür muss die Genehmigung rechtzeitig (d.h. in der Regel 3 Tage vorher) eingeholt werden. Dies gilt auch für (Zahn)-Arzttermine. Das Beurlaubungsformular finden Sie im Elternportal.